Der Obst- und Gartenbauverein Rielingshausen e.V., der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ludwigsburg e.V. (LEV) und die Stadt Marbach am Neckar bieten am 20. März 2022 gemeinsam eine kostenlose Abfuhr von Obstbaumschnittgut aus Streuobstwiesen in Rielingshausen an. Das Projekt soll die Besitzer von Streuobstwiesen bei der Pflege ihrer Streuobstwiesen unterstützen und dadurch zur Verbesserung des Pflegezustands der Obstbäume beitragen.
Die Schnittgutsammelaktion findet in mehreren Streuobstwiesenbereichen in der Gemarkung Rielingshausen statt. Besitzer der dortigen Streuobstwiesen können ihr Schnittgut am Rand von ausgewählten Sammelwegen, welche in der Karte dargestellt sind, ablegen. Das Schnittgut wird dort von einem Fahrzeug aufgenommen, abtransportiert und zu Hackschnitzeln verarbeitet.
Der LEV und die Stadt übernehmen die Planung, Koordination sowie Finanzierung des Projekts. Die Umsetzung ist durch den Maschinenring Rems-Murr- Neckar-Enz vorgesehen.
Streuobstwiesen zählen zu den naturschutzfachlich bedeutendsten Lebensräumen in Mitteleuropa. In Baden-Württemberg sind insbesondere im Vorland der Schwäbischen Alb, im Oberrheingebiet und im Neckarbecken noch umfangreiche Bestände vorhanden, die europaweit ihresgleichen suchen.
Der Erhalt und die Pflege der Streuobstwiesen sollte allen ein Anliegen sein! Insbesondere auch deshalb, weil der Bestand an Streuobstbäumen in Baden- Württemberg seit 1965 von 18 auf 9,3 Millionen zurückgegangen ist.
Was ist das Ziel der Schnittgutsammelaktion?
Der kostenfreie Abtransport des Schnittguts soll den Streuobstwiesenbesitzern die Pflegearbeiten an ihren Obstbäumen erleichtern. Hierbei ersparen sie sich lange und viele Wege zu öffentlichen Häckselplätzen. Außerdem besteht eine günstige Gelegenheit dazu, auch langjährig ungepflegte Obstbäume auf Vordermann zu bringen und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.
Was kann man tun, wenn man den Obstbaumschnitt nicht selbst durchführen kann?
Die Streuobstwiesenbesitzer, die selbst keine Obstbäume schneiden können, haben die Möglichkeit, unter den unten genannten Telefonnummern eine Liste mit Kontaktdaten von ausgebildeten Fachwarten und Obstbaumpflegern zu erfragen. Diese können einen fachgerechten Obstbaumschnitt gegen Bezahlung ausführen.
Wie kann man teilnehmen und was ist zu beachten?
Das Schnittgut muss von den Streuobstwiesenbesitzern bis zum 20. März 2022 an den auf der abgebildeten Karte durch eine breite gestrichelte Linie dargestellten Sammelwegen abgelegt werden.
Folgendes ist zu beachten:
- Das Schnittgut muss zu Haufen aufgeschichtet werden.
- Der Abstand zum Wegrand darf nicht mehr als 3 Meter betragen.
- Schnittgut, das hinter Einzäunungen abgelagert wird, kann nicht aufgenommen werden.
- Es darf nur holziges Material aus der Obstbaumpflege bereitgestellt werden.
- Es ist ein maximaler Durchmesser von 30 cm erlaubt.
- Material nicht einkürzen.
- Es darf kein krautiges Material wie z.B. Laub, Gras oder Blumenschnitt beigemischt werden. Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Streuobstwiesenbesitzer an der Aktion teilnehmen. Sprechen Sie Verwandte, Freunde und Nachbarn an und werben Sie für die Aktion.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Obst- und Gartenbauvereins Rielingshausen, Herrn Helmut Läpple, Tel.: 0157/30996836, den Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ludwigsburg e.V., Herrn Dirk Hadtstein, Tel.: 07141/144-42695 oder an Frau Carolin Schweiker im Rathaus der Stadt Marbach/Neckar: 07144 /102-296.